Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am
Freitag, dem 30. April 2021, um 11:00 Uhr,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Die ordentliche Hauptversammlung wird gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 in der Fassung vom 22. Dezember 2020 („Covid-19-AuswBekG“) als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) in den Räumlichkeiten der ifa systems AG, Augustinusstraße 11b, 50226 Frechen (Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes) abgehalten.
Derzeit liegen keine Gegenanträge zur Hauptversammlung vor.
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am
Freitag, dem 25. September 2020, um 11:00 Uhr,
im Mercure Hotel Köln West, Horbeller Straße 1, 50858 Köln,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Derzeit liegen keine Gegenanträge zur Hauptversammlung vor.
Derzeit liegen keine Gegenanträge zur Hauptversammlung vor.
ifa systems AG
Augustinusstraße 11 b
50226 Frechen
Deutschland
fon. +49-2234-93367-0
fax. +49-2234-93367-30
COPYRIGHT © IFA SYSTEMS 2021 | DEVELOPED BY E-MEDIAD GMBH