DAS IST NEU - UNSERE PRODUKT-HIGHLIGHTS
Online-Terminbuchung
Seit Beginn des 2. Quartals ist die neue Online-Terminbuchung für den ifa-Terminkalender bei ersten Anwendern im Einsatz.
Die Online-Terminbuchung ist eine Ergänzung zum ifa-Terminkalender, die es Ihnen ermöglicht, auf der Webseite Ihrer Praxis oder Klinik freie Termine für Patienten buchbar zu machen. Dies geschieht über ein nach Ihren Bedürfnissen eingerichtetes Buchungsfenster (ein s. g. Widget), das sich an einer beliebigen Stelle auf Ihrer Webseite platzieren lässt. Über das Widget können Patienten dann die von Ihnen entsprechend definierten Termine komfortabel buchen – ohne vorher in der Praxis in einer Warteschleife zu hängen!
Die gesamte Terminverwaltung bleibt damit in Ihren Händen und patientenbezogene Informationen und Angaben müssen nicht an ein Drittsystem übergeben oder an eine Cloud-Lösung ausgelagert werden.
Sie können das Online-Terminbuchungstool direkt hier bestellen.
ifa Lion
Online-Terminbuchung
Seit Beginn des 2. Quartals ist die neue Online-Terminbuchung für den ifa-Terminkalender bei ersten Anwendern im Einsatz.
Die Online-Terminbuchung ist eine Ergänzung zum ifa-Terminkalender, die es Ihnen ermöglicht, auf der Webseite Ihrer Praxis oder Klinik freie Termine für Patienten buchbar zu machen. Dies geschieht über ein nach Ihren Bedürfnissen eingerichtetes Buchungsfenster (ein s. g. Widget), das sich an einer beliebigen Stelle auf Ihrer Webseite platzieren lässt. Über das Widget können Patienten dann die von Ihnen entsprechend definierten Termine komfortabel buchen – ohne vorher in der Praxis in einer Warteschleife zu hängen!
Die gesamte Terminverwaltung bleibt damit in Ihren Händen und patientenbezogene Informationen und Angaben müssen nicht an ein Drittsystem übergeben oder an eine Cloud-Lösung ausgelagert werden.
Sie können das Online-Terminbuchungstool direkt hier bestellen.
E-Rezept Österreich
Die Einführung des E-Rezepts in Österreich hat begonnen! Damit auch Sie als Ärztin oder Arzt von der erweiterten Digitalisierung des österreichischen Gesundheitswesens profitieren können, werden wir das neue E-Rezept mit dem bevorstehenden Quartalsupdate zum 01.04.2022 in der ifa-Software für Sie verfügbar machen.
Sie haben Fragen zum E-Rezept? Unter Q&A E-Rezept erfahren Sie u. a., ob das E-Rezept auch von Wahlärztinnen und Wahlärzten genutzt werden kann, was bei der Verschreibung von bewilligungspflichtigen Medikamenten via E-Rezept zu beachten ist oder wie das E-Rezept bei Hausbesuchen funktioniert.
Um die E-Rezept-Funktion in Ihrer Ordination auch tatsächlich nutzen zu können, muss diese erst in Ihrer ifa-Software freigeschaltet und aktiviert werden. Hierfür ist eine verbindliche und kostenpflichtige Bestellung des E-Rezepts notwendig, die Sie unmittelbar hier tätigen können. Nachdem Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, um die E-Rezept-Funktion in Ihrer ifa-Software für Sie freizuschalten.
ifa Lion
E-Rezept Österreich
Die Einführung des E-Rezepts in Österreich hat begonnen! Damit auch Sie als Ärztin oder Arzt von der erweiterten Digitalisierung des österreichischen Gesundheitswesens profitieren können, werden wir das neue E-Rezept mit dem bevorstehenden Quartalsupdate zum 01.04.2022 in der ifa-Software für Sie verfügbar machen.
Sie haben Fragen zum E-Rezept? Unter Q&A E-Rezept erfahren Sie u. a., ob das E-Rezept auch von Wahlärztinnen und Wahlärzten genutzt werden kann, was bei der Verschreibung von bewilligungspflichtigen Medikamenten via E-Rezept zu beachten ist oder wie das E-Rezept bei Hausbesuchen funktioniert.
Um die E-Rezept-Funktion in Ihrer Ordination auch tatsächlich nutzen zu können, muss diese erst in Ihrer ifa-Software freigeschaltet und aktiviert werden. Hierfür ist eine verbindliche und kostenpflichtige Bestellung des E-Rezepts notwendig, die Sie unmittelbar hier tätigen können. Nachdem Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, um die E-Rezept-Funktion in Ihrer ifa-Software für Sie freizuschalten.
eRezept
Seit dem 01. Januar 2022 müssen Ärzte und Ärztinnen das elektronische Rezept für Verordnungen von apothekenpflichtigen Arzneimitteln nutzen, die von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden.
Unser passendes Modul hierzu können Sie als ifa-Anwender und -Anwenderinnen seit dem 20. Oktober 2021 bei uns erwerben. Das Modul wird mit dem Quartalsupdate 1/2022 (voraussichtlich ab Mitte Dezember) ausgeliefert. Somit können Sie das eRezept fristgerecht seit dem 01. Januar 2022 nutzen, wie vom Gesetzgeber gefordert.
Um zukünftig das eRezept digital versenden zu können, benötigen Sie folgende Voraussetzungen:
- Anschluss an die TI mit dem E-Health-Konnektor
- Elektronischer Heilberufeausweis (eHBA) der Generation 2.0
- ifa-Modul „eRezept“
Bitte beachten Sie, dass wir eine fristgerechte Freischaltung des eRezepts nur gewährleisten können, wenn Ihre Bestellung bis einschließlich 01. Dezember 2021 bei uns eingegangen ist.
Des Weiteren haben wir Ihnen auch ein „Frage und Antworten“-Dokument zum Thema eRezept zusammengestellt.
Gerne können Sie das Modul direkt hier bestellen.
ifa Lion
eRezept
Seit dem 01. Januar 2022 müssen Ärzte und Ärztinnen das elektronische Rezept für Verordnungen von apothekenpflichtigen Arzneimitteln nutzen, die von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden.
Unser passendes Modul hierzu können Sie als ifa-Anwender und -Anwenderinnen seit dem 20. Oktober 2021 bei uns erwerben. Das Modul wird mit dem Quartalsupdate 1/2022 (voraussichtlich ab Mitte Dezember) ausgeliefert. Somit können Sie das eRezept fristgerecht seit dem 01. Januar 2022 nutzen, wie vom Gesetzgeber gefordert.
Um zukünftig das eRezept digital versenden zu können, benötigen Sie folgende Voraussetzungen:
- Anschluss an die TI mit dem E-Health-Konnektor
- Elektronischer Heilberufeausweis (eHBA) der Generation 2.0
- ifa-Modul „eRezept“
Bitte beachten Sie, dass wir eine fristgerechte Freischaltung des eRezepts nur gewährleisten können, wenn Ihre Bestellung bis einschließlich 01. Dezember 2021 bei uns eingegangen ist.
Des Weiteren haben wir Ihnen auch ein „Frage und Antworten“-Dokument zum Thema eRezept zusammengestellt.
Gerne können Sie das Modul direkt hier bestellen.
eAU
Die Nutzung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist seit dem 01. Oktober 2021 für alle Praxen verpflichtend.
Was sind die technischen Voraussetzungen für die eAU? Um zukünftig die eAU digital versenden zu können, benötigen Sie folgende Voraussetzungen:
- Anschluss an die TI - TI-Konnektor mit neuester Software (Update zum ePA-Konnektor)
- KIM-Dienst
- Elektronischer Heilberufeausweis (eHBA) der Generation 2.0
- ifa-Modul „eAU“
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass für die Verwendung der eAU und vor allem für deren Installation ein KIM-Dienst bzw. eine KIM-Adresse benötigt wird. Sollte noch kein KIM-Dienst bzw. keine KIM-Adresse vorliegen, müssen Sie sicherstellen, dass dies bis zum Zeitpunkt der Installation der eAU geschehen ist. Anderenfalls kann keine Einrichtung erfolgen. Wenn Sie noch keinen KIM-Dienst bestellt haben, empfehlen wir Ihnen, dies dringend nachzuholen, um die eAU nutzen zu können.
Zusätzlich haben wir Ihnen die häufigsten Fragen zum Thema eAU in einem „Fragen und Antworten“-Dokument zusammengefasst.
Gerne können Sie das Modul direkt hier bestellen.
ifa Lion
eAU
Die Nutzung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist seit dem 01. Oktober 2021 für alle Praxen verpflichtend.
Was sind die technischen Voraussetzungen für die eAU? Um zukünftig die eAU digital versenden zu können, benötigen Sie folgende Voraussetzungen:
- Anschluss an die TI - TI-Konnektor mit neuester Software (Update zum ePA-Konnektor)
- KIM-Dienst
- Elektronischer Heilberufeausweis (eHBA) der Generation 2.0
- ifa-Modul „eAU“
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass für die Verwendung der eAU und vor allem für deren Installation ein KIM-Dienst bzw. eine KIM-Adresse benötigt wird. Sollte noch kein KIM-Dienst bzw. keine KIM-Adresse vorliegen, müssen Sie sicherstellen, dass dies bis zum Zeitpunkt der Installation der eAU geschehen ist. Anderenfalls kann keine Einrichtung erfolgen. Wenn Sie noch keinen KIM-Dienst bestellt haben, empfehlen wir Ihnen, dies dringend nachzuholen, um die eAU nutzen zu können.
Zusätzlich haben wir Ihnen die häufigsten Fragen zum Thema eAU in einem „Fragen und Antworten“-Dokument zusammengefasst.
Gerne können Sie das Modul direkt hier bestellen.
ePA
Ab sofort können Sie das Modul „Anbindung ePA“ bei uns erwerben.
Wichtig: Zur Nutzung des Moduls sind folgende Voraussetzungen laut der KBV notwendig:
- TI-Anbindung
- Update auf ePA-Konnektor
- eHBA 2.0
Da das Thema TI und die dazugehörigen Mehrwertdienste bei vielen Praxen zahlreiche praktische Fragen zur Umsetzung aufwerfen, haben wir ein "Frage und Antworten"-Dokument zu ePA für Sie zusammengefasst.
Gerne können Sie das Modul direkt hier bestellen.
ifa Lion
ePA
Ab sofort können Sie das Modul „Anbindung ePA“ bei uns erwerben.
Wichtig: Zur Nutzung des Moduls sind folgende Voraussetzungen laut der KBV notwendig:
- TI-Anbindung
- Update auf ePA-Konnektor
- eHBA 2.0
Da das Thema TI und die dazugehörigen Mehrwertdienste bei vielen Praxen zahlreiche praktische Fragen zur Umsetzung aufwerfen, haben wir ein "Frage und Antworten"-Dokument zu ePA für Sie zusammengefasst.
Gerne können Sie das Modul direkt hier bestellen.
eArztbrief
Haben Sie die „eArztbrief via KIM“ schon erworben? Alles Wissenswerte dazu haben wir hier zusammengetragen.
Ab sofort können Sie bei uns den eArztbrief via KIM erwerben. Der bisherige eArztbrief via KV-Connect wird abgelöst und die KBV vergütet den eArztbriefes zusätzlich mit insgesamt bis zu 23,40 EUR pro Arzt/Quartal für Versand und Empfang.
Wichtig- Zur Nutzung des eArztbriefes benötigen Sie:
- einen KIM-Dienst
- TI-Konnektor inkl. aktueller Version
- eHBA 2.0
Sie haben Fragen zur Bestellung des eArztbriefes via KIM oder generell zu den kommenden eLösungen? Dann wenden Sie sich bitte an unsere Vertriebskollegen!
ifa Lion
eArztbrief
Haben Sie die „eArztbrief via KIM“ schon erworben? Alles Wissenswerte dazu haben wir hier zusammengetragen.
Ab sofort können Sie bei uns den eArztbrief via KIM erwerben. Der bisherige eArztbrief via KV-Connect wird abgelöst und die KBV vergütet den eArztbriefes zusätzlich mit insgesamt bis zu 23,40 EUR pro Arzt/Quartal für Versand und Empfang.
Wichtig- Zur Nutzung des eArztbriefes benötigen Sie:
- einen KIM-Dienst
- TI-Konnektor inkl. aktueller Version
- eHBA 2.0
Sie haben Fragen zur Bestellung des eArztbriefes via KIM oder generell zu den kommenden eLösungen? Dann wenden Sie sich bitte an unsere Vertriebskollegen!
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