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Webbasierte Praxissoftware: Was steckt dahinter?

Die Augenheilkunde ist eines der datenintensivsten Fachgebiete der Medizin. Bildgebende Verfahren, Gerätemesswerte, Verlaufskurven, Operationsplanung: Was in einer Augenarztpraxis täglich anfällt, macht besondere Anforderungen an die Software, die das alles verarbeiten soll.

Webbasierte Systeme versprechen dabei Flexibilität, geringeren Wartungsaufwand und standortübergreifenden Zugriff. Aber was bedeutet „webbasiert“ technisch genau, und warum ist das für eine Augenarztpraxis mehr als eine Frage der Bequemlichkeit?

Dieser Artikel beleuchtet, was hinter dem Begriff steckt, wo er sich vom Thema „Cloud vs. Server“ trennt und was Augenärzte bei der Bewertung eines webbasierten Systems konkret prüfen sollten. 

Zusammenfassung:

Webbasierte Praxissoftware läuft im Browser ohne lokale Installation und ist unabhängig vom Betriebssystem nutzbar. In der Augenheilkunde bedeutet das: standortübergreifender Zugriff auf Patientendaten, automatische Updates und eine zentrale Datenbasis für alle Messgeräte und Module. Webbasiert beschreibt die Zugriffsarchitektur, nicht den Speicherort der Daten. Eine webbasierte Software kann sowohl in der Cloud als auch auf einem lokalen Server betrieben werden.

Erstellt von: ifa systems AG, Ophthalmologie-Software, März 2026
Zuletzt geprüft: März 2026

Was bedeutet „webbasiert“ konkret?

Webbasierte Software läuft nicht auf dem lokalen Rechner oder dem praxiseigenen Server, sondern in einem Webbrowser. Für die Nutzung braucht es kein installiertes Programm, keinen Update-Zyklus, der manuell angestoßen werden muss, und keine Abhängigkeit vom Betriebssystem. Firefox, Chrome oder Safari auf Windows, macOS oder Linux: Die Oberfläche erscheint identisch.

Das unterscheidet webbasierte Systeme fundamental von klassischen Client-Server Architekturen, bei denen eine Applikation auf jedem Arbeitsplatz installiert ist und zentral auf einem praxisinternen Server kommuniziert. Dort muss jede neue Version ausgerollt, jedes Gerät konfiguriert, jede Betriebssystem-Inkompatibilität geprüft werden.

Die technische Grundstruktur

In einer webbasierten Anwendung übernimmt der Webbrowser die Funktion des Clients. Die Anwendungslogik liegt auf einem Server, der entweder intern (On-Premise) oder extern (Cloud-Rechenzentrum) betrieben werden kann. Die Kommunikation zwischen Browser und Server erfolgt verschlüsselt über HTTPS.

Dieser Aufbau hat eine direkte praktische Konsequenz: Der Anbieter kann eine neue Version der Software einspielen, ohne dass in der Praxis etwas getan werden muss. Am nächsten Morgen öffnet die MFA den Browser und arbeitet mit der aktuellen Version.

Headerbild, Artikel, Cloud vs. Server bei PVS in der AUgenheilkunde

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Webbasiert ist nicht dasselbe wie Cloud

Die Begriffe werden im Alltag oft synonym verwendet, sind es aber nicht. Webbasiert beschreibt die Art, wie auf die Software zugegriffen wird: über den Browser, ohne lokale Installation.

Eine Software kann webbasiert und trotzdem On-Premise sein, also über den Browser bedient werden, aber auf einem Server in der eigenen Praxis oder im eigenen Rechenzentrum laufen. Das ist besonders dann relevant, wenn Fragen der Datenhoheit, der Netzwerklatenz bei bildgebenden Verfahren oder spezifische Datenschutzanforderungen eine lokale Datenhaltung erfordern. Beide Betriebsmodelle lassen sich mit einem webbasierten Frontend kombinieren.

Gerade im Gesundheitswesen ist diese Unterscheidung relevant: Werden Patienten- oder Sozialdaten tatsächlich über einen Cloud-Dienst verarbeitet, gelten in Deutschland zusätzliche gesetzliche Anforderungen. § 393 SGB V erlaubt Cloud-Computing im Gesundheitswesen grundsätzlich, knüpft es aber unter anderem an konkrete Vorgaben zu Informationssicherheit, Verarbeitungsort und Sicherheitsnachweisen wie dem C5-Testat (SGB V, § 393; BSI, 2026). Eine webbasierte Benutzeroberfläche bedeutet deshalb nicht automatisch, dass Patientendaten frei in einer beliebigen Cloud-Infrastruktur verarbeitet werden können.

Webbasierte PVS bieten technische Vorteile – eine echte Cloud-PVS ist im deutschen Gesundheitswesen jedoch kein gewöhnliches SaaS-Produkt: Die Verarbeitung von Patientendaten unterliegt zusätzlichen gesetzlichen und technischen Anforderungen.

Welche konkreten Vorteile hat das für Ihre Augenarztpraxis?

Betriebssystemunabhängigkeit

Eine webbasierte Software läuft auf jedem Gerät, das über einen aktuellen Browser verfügt, unabhängig davon, ob die Praxis mit Windows, macos oder Linux arbeitet. Das erleichtert die Gerätebeschaffung und verhindert Abhängigkeiten von einem einzigen Betriebssystem.

Remote-Zugriff

Ärzte können von jedem Standort aus auf die Patientenakte zugreifen, sofern sie die entsprechenden Zugriffsrechte haben. Das ist besonders für Gemeinschaftspraxen mit mehreren Standorten, für Klinikärzte im Bereitschaftsdienst und für MVZ-Strukturen relevant.

Im medizinischen Umfeld setzt ein solcher Fernzugriff allerdings ein entsprechend abgesichertes Zugriffs-, Authentifizierungs- und Berechtigungskonzept voraus. Für Cloud- und TI-Komponenten gelten darüber hinaus die spezifischen Sicherheitsanforderungen des deutschen Gesundheitswesens (KBV, 2025; SGB V, § 393).

Geringerer IT-Aufwand

Ohne lokale Server entfällt ein erheblicher Teil des internen IT-Aufwands. Wartungsverträge für Praxisserver, Datensicherungen auf lokalen Systemen und manuelle Software-Updates sind in einem cloudbasierten Modell Aufgabe des Anbieters.

Skalierbarkeit

Für Augenzentren mit mehreren Standorten oder MVZ-Strukturen ist die standortunabhängige Verfügbarkeit der Patientenakte keine Komfortfunktion, sondern Betriebsvoraussetzung. In klassischen Client-Server-Systemen erfordert das entweder eine komplexe VPN-Infrastruktur oder replizierte Datenbankinstanzen. Webbasierte Architekturen ermöglichen den Zugriff aus jedem Browser, ohne zusätzliche Netzwerkkonfiguration in der Praxis.

Wächst die Praxis, ob durch neue Behandlungsplätze, zusätzliche Standorte oder den Zusammenschluss zu einem MVZ, passt sich eine webbasierte Lösung deutlich unkomplizierter an als eine klassische Client-Server-Architektur.

Was ist mit der Datensicherheit?

Die Frage nach der Datensicherheit ist berechtigt und in der Augenheilkunde besonders sensibel, da Patientendaten medizinische Bildgebung, Diagnosen und Behandlungsverläufe umfassen.

Für webbasierte Praxissoftware, die in Deutschland oder der EU betrieben wird, gelten dieselben rechtlichen Anforderungen wie für lokale Lösungen: DSGVO-Konformität, Datenschutz nach Bundesdatenschutzgesetz und, seit der Einführung der Telematikinfrastruktur, die Anforderungen des Digitalen-Versorgung-Gesetzes.

Ein seriöser Anbieter stellt Ihnen auf Anfrage einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO sowie Informationen zum Serverstandort und den eingesetzten Verschlüsselungsstandards zur Verfügung. Serverstandorte in Deutschland oder der EU sind für den Einsatz in deutschen Arztpraxen vorzuziehen.

Besondere Anforderungen für Cloud-PVS in Deutschland

Für Praxisverwaltungssysteme gelten in Deutschland besonders hohe Anforderungen, sobald Gesundheits- oder Sozialdaten über Cloud-Dienste verarbeitet werden. Cloudbasierte PVS sind grundsätzlich möglich – ihr Betrieb ist jedoch an gesetzliche und technische Voraussetzungen gebunden.

Eine zentrale Grundlage ist § 393 SGB V. Danach dürfen Leistungserbringer Gesundheits- und Sozialdaten über Cloud-Computing-Dienste verarbeiten, wenn unter anderem die gesetzlichen Vorgaben zum Verarbeitungsort eingehalten werden, angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt sind und für die eingesetzten Cloud-Systeme ein aktueller C5-Sicherheitsnachweis oder ein gesetzlich anerkannter gleichwertiger Nachweis vorliegt (SGB V, § 393; BSI, 2026).

Für Arztpraxen kommen die Anforderungen der IT-Sicherheitsrichtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung hinzu. Sie fordert bei Webanwendungen ausdrücklich eine verschlüsselte Kommunikation. Werden Gesundheits- oder Sozialdaten über eine Cloud-Anwendung verarbeitet, muss der eingesetzte Anbieter zudem die Sicherheitsanforderungen nach § 393 SGB V erfüllen (KBV, 2025).

Auch ein ortsunabhängiger Zugriff bedeutet daher nicht, dass eine Praxissoftware lediglich über Benutzername und Passwort von jedem beliebigen Gerät erreichbar sein sollte. Entscheidend ist ein abgestimmtes Sicherheitskonzept aus verschlüsselter Datenübertragung, sicherer Authentifizierung, Berechtigungsmanagement sowie einer regelkonformen Cloud- und TI-Infrastruktur.

Wann ist ein VPN vorgeschrieben?

Ein VPN ist nicht pauschal für jede webbasierte Praxissoftware vorgeschrieben. Bei bestimmten Komponenten der Telematikinfrastruktur gibt es jedoch konkrete Vorgaben: Wird beispielsweise ein TI-Konnektor außerhalb der Praxis gehostet, muss zwischen Praxis und Konnektor ein VPN-Tunnel eingerichtet werden (KBV, 2025).

Für andere web- oder cloudbasierte Anwendungen schreibt die KBV insbesondere eine verschlüsselte Kommunikation und die Nutzung sicherer Übertragungswege vor. Welche technische Zugangslösung erforderlich ist, hängt deshalb von der jeweiligen Systemarchitektur ab.

Was passiert, wenn die Internetverbindung ausfällt?

Die Frage nach der Datensicherheit ist berechtigt und in der Augenheilkunde besonders sensibel, da Patientendaten medizinische Bildgebung, Diagnosen und Behandlungsverläufe umfassen.

Moderne Lösungen bieten einen Offline-Modus oder eine lokale Zwischenspeicherung, die den Praxisbetrieb auch bei kurzzeitigem Verbindungsausfall aufrechterhalten. Wichtig ist, dass Sie beim Anbieter konkret nachfragen, wie dieser Fall technisch gelöst ist, welche Funktionen offline verfügbar bleiben und wie die Datensynchronisation beim Wiederverbinden erfolgt.

Eine stabile und redundante Internetverbindung – idealerweise mit einem Backup-Anschluss über einen zweiten Provider – ist in jedem Fall empfehlenswert und für moderne Praxen mit vernetzten Messgeräten ohnehin Standard.

Webbasiert vs. lokal installiert

Ein direkter Vergleich

Kriterium

Webbasierte Lösung
Lokal installierte Lösung

Installation

Keine lokale Installation nötig
Je Arbeitsplatz separat zu installieren

Updates

Zentral durch Anbieter, kein Aufwand in der Praxis
Manuell je Arbeitsplatz oder über interne IT

Betriebssystem

Unabhängig: Mac, Windows, Linux
Oft auf ein Betriebssystem beschränkt

Remote-Zugriff

Fernzugriff erfordert im medizinischen Umfeld besondere Sicherheitsmaßnahmen nach KBV und § 393 SGB V.
Nur mit VPN oder separater Remote-Lösung

Internetabhängigkeit

Erforderlich (Offline-Modus je nach Anbieter)
Lokal unabhängig, Netzwerk intern

Skalierbarkeit

Einfach: neue Nutzer per Lizenz zuschalten
Aufwändiger: neue Arbeitsplätze einrichten

Was bedeutet das konkret für den Umstieg?

Der Umstieg auf eine webbasierte Praxissoftware ist kein technischer Neustart, sondern eine Migration. Die Frage ist nicht, ob Ihre bisherigen Patientendaten verloren gehen – das sollte bei jedem seriösen Anbieter ausgeschlossen sein. Die relevanten Fragen beim Umstieg sind:

In welchem Format werden meine Altdaten exportiert, und kann der neue Anbieter diese vollständig einlesen?

Wie lange läuft der Parallelbetrieb, damit kein Datenverlust entsteht?

Wie viel Schulungsaufwand ist für das Praxisteam realistisch einzuplanen?

Wer ist bei technischen Fragen erreichbar – und zu welchen Zeiten?

Einen ausführlichen Überblick über alle Schritte eines Softwarewechsels finden Sie in unserem Systemwechsel-Guide.

Häufige Fragen zur webbasierten Praxissoftware

Nein. Bei einer cloudbasierten Lösung betreibt der Anbieter die Server. Sie benötigen lediglich eine stabile Internetverbindung und ein Gerät mit aktuellem Browser.

Auf jedem Gerät mit aktuellem Browser: Windows-PC, Mac, Linux-Rechner und - je nach Anbieter und Modul - auch auf Tablets. Eine separate App ist in der Regel nicht erforderlich.

Ja, wenn der Anbieter die geltenden Anforderungen erfüllt: DSGVO-Konformitat, Serverstandort in Deutschland oder der EU, Verschlüsselung nach aktuellem Standard und ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Diese Dokumente sollten Sie vor Vertragsschluss anfordern.

Das hängt vom Anbieter ab. Seriöse Lösungen bieten einen Offline-Modus oder lokale Zwischenspeicherung. Fragen Sie vor der Entscheidung konkret nach, welche Funktionen offline verfügbar sind und wie die Datensynchronisation beim Wiederverbinden abläuft.

Nicht zwangsläufig. Webbasierte Lösungen werden meist als Abonnement abgerechnet, was die anfänglichen Investitionskosten senkt. Gleichzeitig entfallen Kosten für lokale Server und deren Wartung. Ein direkter Kostenvergleich lohnt sich, weil die Gesamtkosten über mehrere Jahre betrachtet werden sollten.

In der Regel umfasst die Einführung Datenmigration aus dem Altsystem, Einrichtung der Benutzerzugänge, Schulung des Teams und eine begleitete Startphase. Die Details variieren je nach Anbieter und Praxisgröße.

Quellenangaben

Bundesministerium der Justiz/Bundesamt für Justiz. (2026). Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V), § 393 – Cloud-Einsatz im Gesundheitswesen; Verordnungsermächtigung. Gesetze im Internet.

Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). (2025). Richtlinie nach § 390 SGB V über die Anforderungen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit. Insbesondere Anforderungen Nr. 49 „Internet-Anwendungen“ und Nr. 50 „Cloud-Anwendungen“ sowie die Anforderungen an extern/gehostet betriebene TI-Komponenten.

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). (2026). C5 – FAQ. C5 und DigiG / § 393 SGB V. Bonn.

Bundesministerium für Gesundheit. (2025). Verordnung über gleichwertige Sicherheitsnachweise zum C5-Standard für Cloud-Computing-Dienste im Gesundheitswesen (C5-Gleichwertigkeitsverordnung – C5GleichwV).

Portrait von Marc Driesen, Geschäftsleitung/ CSO & CPO

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