REGULATIVES

Die drei Grundpfeiler

Regelungen, Vorschriften oder Bestimmungen von Organisationen oder Institutionen bilden die Basis zur Einhaltung unserer Qualitätsstandards, der Datenschutzgrundverordnung oder geltendem Recht. Wir arbeiten mit einem flexiblen und zertifizierten Qualitätsmanagementsystem.

Angepasst an die gesetzlichen Vorgaben und die Strategie des Unternehmens, orientieren wir uns an folgenden Grundsätzen.

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Fokussierung auf den Kunden

Wir pflegen den persönlichen Kontakt zum Kund:innen, denn wir wollen ihn verstehen. Nur so können wir seine qualitativen, technischen und wirtschaftlichen Anforderungen erfüllen – in Vertrieb und Produktion. Unsere Beratung ist fachlich versiert, unser Service termingerecht und zuverlässig.

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Standardisierte Prozesse

Wir sichern unsere Qualität durch standardisierte Prozesse in der Entwicklung, der Herstellung und dem Vertrieb. Das sichert unser gleichbleibend hohes Niveau.

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Geprüfte Sicherheit

Das Prinzip der Fehlervermeidung hat Vorrang vor der Fehlerbehebung. Um höchsten Ansprüchen zu genügen, prüfen wir regelmäßig die Qualität unserer Produkte.

QUALITÄTSMANAGEMENT

Qualität ist kein Ziel, sondern ein Prozess,
der nie zu Ende ist!

Die Wünsche und Anforderungen unserer Kund:innen sind Basis unseres Tuns. Eine gleichbleibend hohe Qualität unserer Produkte und Services ist Ausdruck unseres Anspruchs an uns selbst, was auch unsere Zertifikate bezeugen.

Die Einhaltung der Standardvorgaben ist das Ergebnis alltäglicher Arbeit an der Verbesserung unserer Prozesse sowohl in der Entwicklung und dem Kundenservice als auch in der administrativen Tätigkeit. Um unseren hohen Standard, auch gegenüber unseren Kund:innen, noch weiter zu verbessern, wird die ifa systems AG in regelmäßigen Abständen durch externe Partner geprüft.

DIN EN ISO 9001 bedeutet für uns:

  • Sicherstellung der Produktqualität

  • Überwachung der Ablaufprozesse

  • Sicherstellung der Qualitätsziele

  • Ständige, interne Bewertung und Verbesserung

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Unsere Software erfüllt Anforderungen und Standards der KBV und anderer relevanter Organisationen im Rahmen digitaler Lösungen für den eHealth-Bereich als Gesamtheit aller Einrichtungen, Personen, Regelungen und Prozesse, die mit der Förderung und Erhaltung der Gesundheit des Menschen zu tun haben.

Das bedeutet für unsere Software:

  • sicherer Datenaustausch im deutschen Gesundheitswesen

  • implementierte Standards für die digitale Kommunikation

  • sicherer und reibungsloser Einsatz im Gesundheitssystem

KBV-Zertifizierungen

Gematik-Konformität

kv.digital

Datenschutzgrundverordnung

Sicherheit nach Art. 32 Abs. 1 DSGVO
Neben unserer Datenschutzerklärung zum Umgang Ihrer uns anvertrauten personenbezogenen Daten ergreifen wir auch „Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)“ nach Art. 32 Abs. 1 DSGVO des Auftragnehmers

Datenschutzerklärung

Compliance

Compliance ruht bei ifa systems auf vier Säulen:

Trennung

Zuwendungen oder Leistungen bleiben zeitlich wie auch kausal unabhängig von Beschaffungsentscheidungen.

Transparenz

Zuwendungen und Vergütungen stellen wir transparent dar.

Dokumentation

Alle Leistungen werden schriftlich dokumentiert.

Ausgewogenheit

Leistung und Gegenleistung müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen.

Unser Handeln gegenüber Ärzten, Patienten, Akteuren im Gesundheitswesen und unseren Mitarbeitern gegenüber richtet sich nach diesen Prinzipien und Vereinbarungen.

Menschenrechte und Umweltschutz

Am 01.01.2023 trat das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft, mit dem Ziel, weltweit geltende Menschenrechtsstandards und Umweltschutzbestimmungen zu fördern, um eine faire und nachhaltige globale Wirtschaft sowie verantwortungsvolle Unternehmensführung zu unterstützen.

Die ifa systems AG fällt aufgrund der Anzahl der Beschäftigten derzeit nicht unter die Anforderungen des LkSG. Gleichwohl sind wir uns unserer Verantwortung bewusst und fordern bei unseren Lieferanten die Einhaltung der internationalen Menschrechte und des Umweltschutzes ein.

Im Rahmen der Qualitätssicherung führen wir regelmäßige Lieferantenbewertungen durch.

Uns sind keine Verstöße gegen menschenrechtliche (gem. § 2 Abs. 2 Nr. 1-12 LkSG) und umweltbezogenen Pflichten (gem. § 2 Abs. 3 Nr. 1-8 LkSG) innerhalb unseres Unternehmens und der Unternehmen unserer Zulieferer bekannt.

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