REGULATIVES
Die drei Grundpfeiler
Regelungen, Vorschriften oder Bestimmungen von Organisationen oder Institutionen bilden die Basis zur Einhaltung unserer Qualitätsstandards, der Datenschutzgrundverordnung oder geltendem Recht. Wir arbeiten mit einem flexiblen und zertifizierten Qualitätsmanagementsystem.
Angepasst an die gesetzlichen Vorgaben und die Strategie des Unternehmens, orientieren wir uns an folgenden Grundsätzen.

Fokussierung auf den Kunden
Wir pflegen den persönlichen Kontakt zum Kunden, denn wir wollen ihn verstehen. Nur so können wir seine qualitativen, technischen und wirtschaftlichen Anforderungen erfüllen – in Vertrieb und Produktion. Unsere Beratung ist fachlich versiert, unser Service termingerecht und zuverlässig.

Standardisierte Prozesse
Wir sichern unsere Qualität durch standardisierte Prozesse in der Entwicklung, der Herstellung und dem Vertrieb. Das sichert unser gleichbleibend hohes Niveau.

Geprüfte Sicherheit
Das Prinzip der Fehlervermeidung hat Vorrang vor der Fehlerbehebung. Um höchsten Ansprüchen zu genügen, prüfen wir regelmäßig die Qualität unserer Produkte.
Qualität ist kein Ziel, sondern ein Prozess,
der nie zu Ende ist!
Die Wünsche und Anforderungen unserer Kunden sind Basis unseres Tuns. Eine gleichbleibend hohe Qualität unserer Produkte und Services ist Ausdruck unseres Anspruchs an uns selbst, was auch unsere Zertifikate bezeugen.
Die Einhaltung der Standardvorgaben ist das Ergebnis alltäglicher Arbeit an der Verbesserung unserer Prozesse sowohl in der Entwicklung und dem Kundenservice als auch in der administrativen Tätigkeit. Um unseren hohen Standard, auch gegenüber unseren Kunden, noch weiter zu verbessern, wird die ifa systems AG in regelmäßigen Abständen durch externe Partner geprüft.
DIN EN ISO 9001 bedeutet für uns:
-
Sicherstellung der Produktqualität
-
Überwachung der Ablaufprozesse
-
Sicherstellung der Qualitätsziele
-
Ständige, interne Bewertung und Verbesserung

Unsere Software erfüllt Anforderungen und Standards der KBV und anderer relevanter Organisationen im Rahmen digitaler Lösungen für den eHealth-Bereich als Gesamtheit aller Einrichtungen, Personen, Regelungen und Prozesse, die mit der Förderung und Erhaltung der Gesundheit des Menschen zu tun haben.
Das bedeutet für unsere Software:
-
sicherer Datenaustausch im deutschen Gesundheitswesen
-
implementierte Standards für die digitale Kommunikation
-
sicherer und reibungsloser Einsatz im Gesundheitssystem
KBV-Zertifizierungen
Gematik-Konformität
kv.digital
Datenschutzgrundverordnung
Sicherheit nach Art. 32 Abs. 1 DSGVO
Neben unserer Datenschutzerklärung zum Umgang Ihrer uns anvertrauten personenbezogenen Daten ergreifen wir auch „Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)“ nach Art. 32 Abs. 1 DSGVO des Auftragnehmers
Compliance ruht bei ifa systems auf vier Säulen:
Trennung
Transparenz
Dokumentation
Ausgewogenheit
Unser Handeln gegenüber Ärzten, Patienten, Akteuren im Gesundheitswesen und unseren Mitarbeitern gegenüber richtet sich nach diesen Prinzipien und Vereinbarungen.
Menschenrechte und Umweltschutz
Am 01.01.2023 trat das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft, mit dem Ziel, weltweit geltende Menschenrechtsstandards und Umweltschutzbestimmungen zu fördern, um eine faire und nachhaltige globale Wirtschaft sowie verantwortungsvolle Unternehmensführung zu unterstützen.
Die ifa systems AG fällt aufgrund der Anzahl der Beschäftigten derzeit nicht unter die Anforderungen des LkSG. Gleichwohl sind wir uns unserer Verantwortung bewusst und fordern bei unseren Lieferanten die Einhaltung der internationalen Menschrechte und des Umweltschutzes ein.
Im Rahmen der Qualitätssicherung führen wir regelmäßige Lieferantenbewertungen durch.
Uns sind keine Verstöße gegen menschenrechtliche (gem. § 2 Abs. 2 Nr. 1-12 LkSG) und umweltbezogenen Pflichten (gem. § 2 Abs. 3 Nr. 1-8 LkSG) innerhalb unseres Unternehmens und der Unternehmen unserer Zulieferer bekannt.
Um eine offene und sichere Kommunikationskultur zu fördern, in der Missstände frühzeitig erkannt und behoben werden können, ermöglichen wir es Ihnen, mit dieser anonymen Meldestelle vertraulich und sicher Hinweise oder Beschwerden zu melden, darunter:
- Rechtsverstöße: z. B. Betrug, Korruption, Umweltvergehen.
-
Verstöße gegen interne Richtlinien: z. B. Missbrauch von Unternehmensressourcen, Diskriminierung.
-
Sicherheitsbedenken: z. B. Gefährdung der Arbeitssicherheit, Datenschutzverletzungen
Ihre Identität als Hinweisgeber bleibt geschützt, und wir setzen uns dafür ein, alle eingehenden Meldungen sorgfältig zu prüfen und angemessen zu bearbeiten. Die Angabe von Kontaktdaten ist optional und freiwillig.
Was kann gemeldet werden?
Meldefähig sind Vorkommnisse im Kontext der Tätigkeit der ifa systems AG, die strafbewehrt (eindeutige Rechtsverstöße) und im besonderen Fall bußgeldbewehrt sind (z. B. Gefahr für Leib und Leben). Verstöße gegen das Recht in Ländern außerhalb der EU werden nicht berücksichtigt.
Was kann nicht gemeldet werden?
Allgemeine Beschwerden, Verbesserungsvorschläge, Kritik und Hinweise zu inhaltlichen Angeboten der ifa systems AG können auf diesem Weg nicht weiter bearbeitet werden. Nutzen Sie dafür bitte unser Ticketportal.
Wer ist meldeberechtigt?
Meldeberechtigt sind Beschäftigte der ifa systems AG, sowie alle weiteren Personen, die mit der Tätigkeit der ifa systems AG in Kontakt gekommen sind.
ifa systems AG
Stichwort: Hinweisgeber
Augustinusstraße 11b
50226 Frechen
Die ifa systems AG unterstützt rechtsrelevante Meldungen von Missständen und Regelverstößen ausdrücklich. Auch der Gesetzgeber empfiehlt die Nutzung interner Meldestellen, da Sachverhalte hier in der Regel besser und schneller aufgeklärt werden. Wir weisen dennoch darauf hin, dass Sie sich auch an übergeordnete Meldestellen wenden können, etwa an die Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz.