Die aktuellen Herausforderungen durch die Corona-Pandemie führen dazu, dass gewohnte Abläufe nicht mehr durchgeführt werden können. Abstands- und neue Verhaltensregeln stellen unseren Arbeitsalltag vor neue Herausforderungen, die gemeistert werden müssen. Die Videosprechstunde kann hier ein hilfreiches Tool sein, um trotzdem Nähe zu schaffen.
Abstandsregeln zum Schutz vor Neuansteckungen betreffen uns nicht nur im häuslichen Alltag, sondern beeinflussen auch unser tägliches Arbeitsleben. Für Sie als Augenarzt bedeutet das möglicherweise, dass Sie Ihre Praxis nicht voll auslasten können und die Nähe zu Ihren Patienten einschränken oder vermeiden sollen. Doch auch wenn die Corona-Pandemie allgegenwärtig ist, bleibt das Leben nicht stehen und natürlich müssen auch alle anderen Krankheiten medizinisch behandelt werden. Wie können Sie für Ihre Patienten da sein, wenn Sie diese nur eingeschränkt bzw. in Ausnahmefällen in der Praxis behandeln sollen? Helfen kann hier die Videosprechstunde! Denn so können Sie Ihre Sprechstunden trotzdem durchführen und Ihr Patient muss dazu nicht einmal in die Praxis kommen!
Das sollten Sie beachten, wenn Sie die Videosprechstunde einsetzen wollen
Auch wenn die Videosprechstunde durch die aktuelle Lage eine hilfreiche Unterstützung in Ihrem Praxisalltag sein kann, sollten Sie sich vorab informieren, ob bestimmte Voraussetzungen notwendig sind. Hier einige Punkte, die es zu beachten gilt:
Wählen Sie einen Anbieter, der zertifiziert ist, damit Sie durchgeführte Leistungen auch entsprechend abrechnen dürfen.
Melden Sie die Verwendung der Videosprechstunde bei Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung.
Beachten Sie, dass diese Regelung vorerst bis zum 31. Mai 2020 gilt und danach durch die Kassenärztlichen Vereinigungen geprüft wird, ob eine Verlängerung notwendig ist.
Informieren Sie sich zur Videosprechstunde und deren Einsatzfähigkeit bei Ihrer zuständigen KV.
Gute Gründe, die Videosprechstunde jetzt in Ihrer Praxis einzuführen
Einige Anbieter ermöglichen Ihnen derzeit, die Videosprechstunde kostenfrei während der Corona-Pandemie zu nutzen. Das bedeutet für Sie, dass Sie ohne Kosteneinsatz die Videosprechstunde testen können und gleichzeitig der Praxisbetrieb weiterhin stattfinden kann.
Wenn Sie bereits einen Terminkalender nutzen, kann es sein, dass die Videosprechstunde bereits als Feature integriert ist und nur durch den jeweiligen Anbieter freigeschaltet werden muss. Dies ist beispielsweise bei unserem Kooperationspartner Doctolib möglich.
Wir unterstützen Sie bei dem Einsatz der Videosprechstunde
Die Videosprechstunde kann in der aktuellen Zeit ein hilfreiches Tool für Augenärzte sein, um Ihre Sprechstunde aufrechtzuerhalten. Sie können für Ihre Patienten, wenn auch nur aus der Ferne, da sein und gleichzeitig die Ansteckungsgefahr innerhalb Ihrer Praxis minimieren. Wenn Sie Interesse an der Videosprechstunde haben und eine entsprechende Beratung wünschen, schreiben Sie uns!